Neuigkeiten

Wer gewinnt den Staatspreis PR 2020?

Virtueller PRVA Staatspreis 2020
Für den Staatspreis PR 2020 wurden heuer insgesamt 92 Projekte eingereicht: Die Jury ermittelte in sechs Kategorien jeweils drei Nominierte, für den Sonderpreis „Austrian Young PR Award“ und den Sonderpreis „Corona“ wurden je drei PR-Projekte nominiert.

Die qualitativ sehr guten Einreichungen zeigen, dass strategisch geplante und innovativ umgesetzte Kommunikationsprojekte einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens oder einer Organisation darstellen,

erklärt PRVA-Präsidentin Julia Wippersberg.

Wippersberg hebt auch den durch die Coronakrise erschwerten konstruktiven Umgang hervor:

Die zahlreichen hochwertigen Einreichungen in der heuer eingeführten Sonderkategorie Corona-Kommunikation zeigen, wie rasch sich Kommunikatorinnen und Kommunikatoren auf die Krise eingestellt und an Dynamik zugelegt haben“,

so die PRVA-Präsidentin.

Die Verleihung der Preise wird am 25. November 2020 via Stream durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und den PRVA vorgenommen.

Über den Staatspreis PR

Mit dem Staatspreis PR trägt das Wirtschaftsministerium zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs unter Berücksichtigung eines hohen sozialen und ökologischen Standards bei. Mit der Ausrichtung und Organisation des Preises ist der Public Relations Verband Austria (PRVA) beauftragt.

Die Beurteilung der eingereichten Konzepte erfolgt durch eine Jury aus maßgeblichen Persönlichkeiten der Kommunikationsbranche unter dem Vorsitz von PRVA-Präsidentin Julia Wippersberg.

PR-Verantwortliche aus Agenturen, Organisationen und Unternehmen werden jedes Jahr eingeladen, ihre besten Projekte in den Kategorien Corporate PR, Corporate Social Responsibility (CSR), Digitale Kommunikation, Interne PR und Employer Branding, Produkt- und Service PR und PR-Spezialprojekte für den PR-Staatspreis einzureichen.

Ausgezeichnet werden herausragende Leistungen im Bereich der Public Relations, die im Rahmen einer PR-Konzeption realisiert worden sind und deren Abschluss bzw. überwiegende Umsetzung in den Zeitraum zwischen 1. Jänner des Vorjahres und 30. Juni des laufenden Jahres fällt. Teilnahmevoraussetzung ist, dass eine aussagekräftige Evaluierung der Zielerreichung in der Einreichung dokumentiert wird.

In Betracht kommen nur PR-Arbeiten, die unternehmerische Leistungen betreffen, die den relevanten Zielsetzungen des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort entsprechen. Diese Ziele sind unter anderem das Erreichen einer hohen und marktgerechten Qualität von Produkten und Dienstleistungen sowie die Berücksichtigung der Notwendigkeit eines sozial verträglichen und umwelt- sowie ressourcenschonenden Wirtschaftens.

Schon unseren Newsletter abonniert?